In der Gebietskirche Westdeutschland gilt ab dem 06.03.2022 die Warnstufe gelb ↑
Ab dem 6. März 2022 gilt in Westdeutschland die Warnstufe "Gelb" für alle kirchlichen Veranstaltungen. Dies bedeutet im Detail:
- Die Schutzmaske kann am Platz im 2G-Bereich wieder abgenommen werden
- Beim Gemeindegesang und beim Verlassen des Platzes ist die Schutzmaske wieder anzulegen.
- In allen Bundesländern ist wieder freie Platzwahl möglich, Mindestabstände müssen im 2G-Bereich nicht eingehalten werden
- Chorgesang ist im 2G-Bereich mit Masken möglich. Sind alle Sänger im Status 2G+, entfällt die Maskenpflicht.
- Chor- und Orchesterproben sind für immunisierte Teilnehmer wieder uneingeschränkt möglich.
Jedem Teilnehmer steht es frei, auch weiterhin eine Schutzmaske zu tragen. Personen die zur Risikogruppe zählen, wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Seniorenveranstaltungen sollten erst stattfinden, wenn die Infektionszahlen weiter gesunken sind. Während des Chor- oder Gemeindegesangs ist weiterhin auf ausreichende Stoßlüftung zu achten.
Bis auf Weiteres bleibt es bei der Aufteilung der Gottesdiensträume in einen 2G- und einen Mindestabstandsbereich. Mit weiteren behördlichen Lockerungen ist ab dem 20. März 2022 zu rechnen.
Corona: In der Gebietskirche Westdeutschland gilt Warnstufe orange ab dem 17.01.2022 ↑
Der Landesvorstand der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat beschlossen, landesweit auf die Warnstufe Orange zu wechseln. Hintergrund ist die Entwicklung der „Omikron-Welle“.
Regeln und Maßnahmen - Gemeinde Wülfrath ab dem 29.11.2021 ↑
Übersicht der geltenden SARS-CoV-2 Regeln und Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsrate des Landes Nordrhein-Westphalens
- Download: Regeln für Gottesdienste in Innerräumen bei Hospitalisierungsrate 0 bis unter 3 327.31kb
- Download: Regeln für Gottesdienste in Innerräumen bei Hospitalisierungsrate 3 bis unter 6 434.85kb
- Download: Regeln für Gottesdienste in Innerräumen bei Hospitalisierungsrate 6 bis unter 9 343.92kb
- Download: Regeln für Gottesdienste in Innerräumen bei Hospitalisierungsrate 9 und höher 403.94kb
- Download: Regelungen für Veranstaltungen in Innenräumen 222.05kb
Regeln und Maßnahmen - Gemeinde Wülfrath seit dem 10.10.2021 ↑
Einrichtung von zwei unterschiedlichen Sitzbereichen in der Kirche
„2G-Bereich“ für nachweislich Geimpfte / Genesene sowie deren Kinder
- Keine Maskenpflicht am Sitzplatz
- Freie Platzwahl ohne Mindestabstand
- Gemeindegesang
„Mindestabstandsbereich“ für alle weiteren Teilnehmer
- Maskenpflicht am Sitzplatz (bei Inzidenz > 35)
- Mindestabstand zu anderen Haushalten
- Kein Gemeindegesang
Auch nachweislich Geimpfte / Genesene können auf Wunsch unter Beachtung der dort geltenden Regeln im Mindestabstandsbereich sitzen
Vor und während des Gottesdienstes beim Eingangslied, beim Wechsel zum Mitdienenden sowie beim Bußlied beidseitiges Stoßlüften (Achtung: Durchzug möglich und auch gewünscht!)
Ablauf des Gottesdienstes
- Gemeindegesang (ohne Maske möglich)
- Kein Chorgesang
- Gebet „Unser Vater“ (ohne Maske möglich)
- Handreinigung der priesterlichen Amtsträger, die zur Darreichung der Hostien vorgesehen sind und Anlegen einer frischen Maske
- Aussonderung der Hostien durch Dienstleiter (mit Maske)
- Darreichung der Hostien an Amtsträger durch Dienstleiter (mit Maske)
- Darreichung der Hostien an Gemeinde durch priesterliche Ämter (Priester und Gemeinde mit Maske)
Weitere Maßnahmen
- Abstandsmarkierungen / Sperrungen / Laufrichtungen usw. entfallen
- Anmeldepflicht zur Teilnahme am GD sowie Anwesenheitslisten entfallen
- Freiwillige Erfassung des Immunisierungsstatus und ggf. Meldung von Änderungen
- Begrüßung und Verabschiedung ohne Handschlag und ohne Umarmung
- Anwendung des am Eingang bereitgestellten Desinfektionsmittels
- Bewegung im Kirchengebäude grundsätzlich immer nur mit Maske, im Außenbereich besteht keine Maskenpflicht.
Ergänzung zur Corona-Richtlinie ab dem 09.07.2021 ↑
Ab dem 9. Juli entfällt auch in Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht während des Gottesdienstes am Sitzplatz.
Bedingung ist eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 (Inzidenzstufe 0) sowie der Mindestabstand von 1,50 Metern zu haushaltsfremden Personen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene).
Sobald der Platz verlassen oder der Mindestabstand unterschritten wird, muss die Maske wieder aufgesetzt werden.
Vor Ort muss also entschieden werden, ob die Kirche enger besetzt werden oder die Maskenpflicht entfallen soll. In Bayern besteht die FFP-2-Maskenpflicht für Gottesdienste in Innenräumen fort.